Lokalen Arten- und Biotopschutz entwickeln
Das Grün in der Stadt erfüllt vielfältige Funktionen. Die Grünringe mit ihrem Baumbestand filtern die Luft, sorgen für Sauerstoff und kühlen die Stadt im Sommer. Der erste und der zweite Grünring müssen daher ebenso wie unsere Landschaftsschutzgebiete frei von Bebauung bleiben. Das öffentliche städtische Grün darf nicht für Bebauung zweckentfremdet werden. Bauen im Außenbereich auf Feldern und Fluren muss zukünftig unterbleiben.