Novelle der StVO gibt Kommunen mehr Spielraum für Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die Belastung durch den Verkehr ist eines der Top-Themen in den Bezirksausschüssen. Mit einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf Tempo 30 lässt sich zumindest die Lärmbelastung und eine Gefährdung der weiteren Verkehrsteilnehmer mindern. Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhalten die Kommunen vom Gesetzgeber einen größeren Spielraum für die Ausweisung von Strecken mit Tempo 30.
Der Kreisverband der Ingolstädter Grünen veranstaltet dazu am Mittwoch 3.12.2025 um 19 Uhr im Ettinger Sportheim einen Infoabend. Der Landtagsabgeordnete Dr. Markus Büchler, Verkehrsexperte und Sprecher für Mobilität der Grünen im Landtag, erläutert anhand konkreter Beispiele die neuen Möglichkeiten für Tempo-30 in Etting und im Stadtgebiet. Kreisverbandssprecher und Bezirksrat Joachim Siebler moderiert die Veranstaltung. Büchler kommentiert die Situation in Ingolstadt folgendermaßen:
„Auch hier in Ingolstadt bedeutet Verkehrsberuhigung an vielen Stellen mehr Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität. Die reformierte Straßenverkehrsordnung ist die Gelegenheit für die Kommunen, im Verkehr mehr mitgestalten zu können, doch das Bayerische Innenministerium blockiert den Gestaltungsspielraum der Kommunen. Die Straßenverkehrsbehörden warten auf ein angekündigtes, innenministerielles Schreiben, das die Bundesvorgaben angeblich „konkretisieren“ soll – ich erwarte allerdings eine Einschränkung.“
Damit spricht Büchler ein Problem bei der Umsetzung der StVO-Novelle an. Während die Staatsregierung gerne das Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung propagiert, droht beim aktuellen Verfahren die Gefahr, dass von Seiten des Innenministeriums die neugewonnenen Freiheiten der Kommunen durch die Hintertür über ein sog. Innenministerielles Schreiben (IMS) wieder einkassiert werden.
Aufschluss darüber bringt eine Vorlage der Verwaltung im letzten Stadtentwicklungsausschuss, die auf Initiative der Stadtratsfraktion der Grünen zur Prüfung von weiteren Straßenabschnitten für Tempo-30-Strecken erstellt wurde. Die Verwaltung zeigt sich offen für eine „punktuelle Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h“ und nennt auch einige Beispiele für deren Umsetzung. Nachdem die „Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ im April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, wartet man im Amt nun auf „die ergänzenden Vollzugs- bzw. Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern“. Dahinter verbirgt sich das IMS, das bereits seine Wirkung entfaltet, bevor es überhaupt veröffentlicht wurde.
Dabei vertritt Büchler die Ansicht, dass durch die Absegnung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Bundesrat die Änderungen in der StVO bereits rechtssicher vollzogen werden können. Das IMS wäre auch nicht zwingend erforderlich, wie Büchler auf Anfrage vom Ministerium bestätigt wurde. Da sich viele Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung durch eine Beschränkung der Geschwindigkeit erhoffen, vermutet Büchler, dass das Innenministerium die unpopulären „Vollzugs- und Anwendungshinweise“ mindestens bis nach der Kommunalwahl verschleppt und somit eine Umsetzung blockiert.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Vorfeld gerne per Mail an jo.siebler@in-etting.de Vorschläge über mögliche Tempo-30-Strecken im Stadtgebiet einbringen, die dann in der Veranstaltung besprochen werden.